Arbeitnehmer müssen beim Rechtsschutz auf die Details achten
Es kann schneller gehen als Sie denken. Gerade noch haben Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Job geschwärmt, Ihren Chef als fachlich und menschlich kompetent angesehen und sich über die Aufstiegsmöglichkeiten, welche Ihnen von der Firma geboten werden, richtig gefreut. Dann ändert sich das Blatt schlagartig und das Arbeitsverhältnis wird nicht nur belastet, sondern das Damoklesschwert einer Kündigung und damit drohenden Arbeitslosigkeit schwebt über Ihrem Haupt.
Wenn Sie sich jetzt nicht richtig zur Wehr setzen können bzw. eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht scheuen, zerplatzen alle berufliche Träume wie Seifenblasen. Ein Arbeitnehmerrechtsschutz kann Ihnen jetzt helfen und als Pate zur Seite stehen. Normalerweise ist im Zusammenhang mit Rechtsschutz und Versicherungen immer von einem Tarifdschungel zu hören bzw. zu lesen. Dass das für Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitnehmerrechtsschutzversicherung nun keinesfalls zutrifft, dafür haben Deutschlands oberste Richter nachhaltig gesorgt. Laut eben dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss der Leistungsumfang von Rechtsschutzversicherungen für Arbeitnehmer respektive für das Arbeitsrecht weitestgehend einheitlich ausfallen. Mit diesem Urteil sind etliche Stolperfallen für Arbeitnehmer entfernt worden.
Beispielsweise haben Arbeitnehmer jetzt Anrecht auf die Kostenübernahme von Anwaltskosten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird oder Ihnen ein Arbeitsplatzwechsel nahegelegt wird. Zuvor waren diesbezüglich Klauseln in den jeweiligen Versicherungspolicen erlaubt, welche die Leistungen seitens des Versicherers vor einer tatsächlichen Kündigung ausschlossen. Auf Grund der existentiellen Bedeutung von Arbeit innerhalb Deutschlands, gewinnt ein entsprechender Rechtsschutz für Arbeitnehmer immer mehr an Bedeutung. Wenn Sie eine Abmahnung oder die Kündigung erhalten, wenn Ihnen Fehlverhalten vorgeworfen wird oder Sie des Diebstahls von Firmeneigentum bezichtigt werden, läuft es in der Regel immer auf eine Entscheidungsfindung vor einem deutschen Gericht hinaus.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechtsinteressen vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe eines Anwalts wahrzunehmen bzw. zu vertreten. Die Anwaltskosten wie auch die Verfahrenskosten werden nämlich dann von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Bei der Auswahl der richtigen Rechtsschutzversicherung sollten Sie aber auf die kleinen und wichtigen Details achten: So bieten beispielsweise einige Unternehmen eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt an. Dieser Servicepunkt ist für einen Arbeitnehmer, welcher sich in Not befindet, nicht zu unterschätzen.
Denken Sie daran: Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber sind Sie als Arbeitnehmer erst einmal im Nachteil. Auch wenn eine Kündigung, Abmahnung oder ein sonstiges Vorkommnis Ihrer Meinung nach absolut unberechtigt ist, sind die Unternehmen meistens in der Lage, mit Ihren Anwälten für mächtig Furore zu sorgen. Das ist oft einhergehend mit einem zeitlichen Strecken der Situation, was für Sie wiederum ein stetiges Steigen der Kosten zur Folge haben kann. Neben Anwaltskosten und Gerichtsgebühren können nämlich für einen Arbeitnehmer auch Aufwendungen für Zeugen, Gutachter oder andere Experten entstehen. Ohne privaten Rechtsschutz ist hier das Kostenrisiko für einen Arbeitnehmer sehr hoch. Eine private Rechtsschutzversicherung trägt aber nicht nur zur Kostenminimierung bei.
Der private Rechtsschutz ermöglicht ebenso fachliche Hilfestellung, wenn zum Beispiel Gegendarstellungen oder Aufforderungen an den Arbeitgeber formuliert werden müssen. Bei Bedarf können Sie zudem getrost mit rechtlichem Hintergrund gegen eventuelle Einträge in Ihrer Personalakte oder ähnlichen Gegebenheiten vorgehen. Mit einem privaten Rechtsschutz für Arbeitnehmer sind Sie also immer auf der sicheren Seite, wenn es im Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber kriselt oder Vorwürfe sowie Anschuldigungen laut werden und es schließlich zu einem Treffen vor einem deutschen Arbeitsgericht kommt …
Arbeitnehmerrechtsschutz © Jenny Sturm & Recht Schoen (Fotolia)