Mieter müssen beim Rechtsschutz auf den Vertrag achten

Mieter müssen beim Rechtsschutz auf den Vertrag achten

Wer kennt das nicht oder hat es als Wohnungsmieter noch nicht erlebt, dass es Streitigkeiten mit dem Vermieter gibt. Oftmals beginnen diese Streitigkeiten als Lappalien und enden in einem unangenehmen Fiasko, welches das vorhandene Mietverhältnis nachhaltig beeinträchtigt. Wenn dann die Anwälte ins Spiel kommen und der Twist vor Gericht ausgetragen werden muss, müssen die Beteiligten häufig tief in die Geldbörse greifen, um die Kosten abzudecken.

Wohl dem, der in diesem Fall als Mieter über einen entsprechenden Rechtsschutz verfügt, denn wenn Kündigungen oder Abmahnungen unberechtigt sind, hilft bei den Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter meist nur eine gute Rechtsschutzversicherung. Ein Rechtsschutz für Mieter ist für Wohnungsmieter eigentlich immer empfehlenswert, solange diese Mieter in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnen. Alle Probleme rund um das bestehende Mietverhältnis, welche nicht im Einklang bzw. im beiderseitigen Einvernehmen zwischen dem Vermieter und dem Wohnungsmieter geregelt respektive gelöst werden können, fallen in den Einzugsbereich einer Mieterrechtsschutzversicherung. Dabei werden beispielsweise Anwaltskosten finanziert oder Prozesskosten bzw. Verfahrenskosten abgedeckt.

Aber bevor Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine juristische Auseinandersetzung einlassen, sollten Sie im Vorfeld stets eruieren, ob Ihr Rechtsschutz auch in einem bestimmten Fall für Sie als Mieter wirksam ist und sich daher rechtzeitig vor der gerichtlichen Auseinandersetzung eine verbindliche Zusage von der Versicherungsgesellschaft einholen, dass die anfallenden Kosten auch übernommen werden. Haben Sie Schimmel in Ihrer Wohnung? Oder kommen die Heizungen nicht richtig auf Touren? Dies sind nur zwei Praxisfälle, die häufig eine juristische Auseinandersetzung mit dem Vermieter zur Folge haben. Teilweise wird in derartigen Fällen vom Gericht auch noch ein Gutachter hinzugezogen, was auf Grund der steigenden Verfahrenskosten einen Rechtsschutz für den Mieter noch erforderlicher werden lässt.

Wer als Mieter keinen Rechtsschutz abgeschlossen hat, kann auf den Kosten von Rechtsstreitigkeiten sitzen bleiben!

Typische Beispiele für Streitigkeiten innerhalb eines Mieter Vermieter Verhältnisses sind Kündigungen, Miethöhen oder Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Renovierungen sowie Rückgabe der Kaution bzw. Abnahme der Wohnung durch den Vermieter beim Auszug. Nicht selten sind diese teilweise komplexen Fälle nicht von den beiden streitenden Parteien zu lösen und Sie müssen sich auf einen ausgemachten Rechtsstreit einstellen, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Dabei bilden dann fast immer die Streitwerte die Grundlage der Deckungssummen. Ein Mieter, welcher einen guten Rechtsschutz genießt, ist über die gesamte Mietzeit auf jeden Fall vor vielen Unwägbarkeiten geschützt und muss sich nicht alles von seinem Vermieter gefallen lassen.

Denn die monetäre Seite der Rechtsstreitigkeiten ist in der Regel nur durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert. Die Versicherungsbeiträge, die Mieter für die Sicherheit in Form einer Rechtsschutzversicherung zahlen müssen, orientieren sich im Kern an der Miete. Da der Streitwert in den meisten Fällen überschaubar ist und es sich dabei nicht um horrende Summen handelt, können Wohnungsmieter die Deckungssumme auch relativ gering halten. Als etwaigen Richtwert sollten Sie die Jahresmiete als Kalkulationsgrundlage ansetzen. Wer als Mieter keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, läuft Gefahr, dass er bei einem Streit oder einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter auf den Kosten der Rechtsstreitigkeiten sitzen bleibt.

Obwohl ein Rechtsschutz nicht unbedingt zu den preiswertesten Arten einer Versicherung zählt, kann sich eine entsprechende Rechtsschutzversicherung langfristig auszahlen. Bei einem Rechtsstreit geht es zwar meistens um überschaubare Streitsummen, die anfallenden Kosten können die Streitsummen aber deutlich übersteigen. Zu Ihrer Information: Ein Rechtsschutz wirkt in keinem Fall rückwirkend. Wenn Sie also erst bei einem akuten Streitfall eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wird diese in der Regel nicht mehr bei diesem Fall wirksam. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Wohnungsmieter also immer auf der sicheren Seite, wenn es im Verhältnis zu den Vermietern kriselt oder Vorwürfe sowie Anschuldigungen laut werden und es schließlich zu einem Treffen vor einem deutschen Gericht kommt …

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